Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Kommanditgesellschaften innerhalb deren Unternehmensgegenstände sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen auf eigene Rechnung.