Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Berufsaufgaben freischaffender Architekten im Sinne von §§ 1 und 2 ABKG und der Vorschriften der HOAI. Die nach § 4 ABKG geltenden Berufspflichten sind für die Gesellschaft verbindlich und bei der Verfolgugn des Unternehmensgegenstandes zu beachten. Tätigkeiten nach § 34c GewO sind ausgeschlossen.