Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verwaltung und Erhalten von ausschließlich eigenen Immobilien sowie andere damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, die direkt oder indirekt der Realisierung der Ziele der Gesellschaft dienen, die Entwicklung von Computersoftware, die Beratungs- und Computertechnologietätigkeiten, die Verwaltung von Computerausrüstung sowie die Datenverarbeitung, Bereitstellung von Informationsvermittlungsdiensten und damit verbundene Tätigkeiten.