Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Weltweites Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und Catering-Dienstleistungen sowie An- und Verkauf von Immobilien weltweit, die Verwaltung und Baubetreuung im Immobilienbereich, die nicht unter die Bestimmungen von § 34a GewO fallen.