Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation zahnärztlicher Praxen, insbesondere - die Verpachtung zahnärztlicher Einrichtungsgegenstände, - die (Unter)vermietung zahnärztlicher Behandlungsräume, - die Organisation von Personal und deren Schulungen, - das Sichern und Halten von Markenrechten, Namensrechten und ähnlichen Rechten, wie z.B. an einer Internet-Domain, - die Lizenzierung von Marken- und Namensrechten und ähnlichen Rechten für Zahnarztpraxen, - das Angebot eines Abrechnungsservices, - die Übernahme des Praxismanagements und deren betriebswirtschaftliche Unterstützung, - sowie das Führen weiterer Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zahnarzt-praxen stehen, soweit hierdurch nicht vertragszahnarztrechtliche oder berufsrechtliche Pflichten verletzt werden.