Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung und Beratung auf den Gebieten des Steuerrechts, insbesondere die Hilfeleistung bei der Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Verpflichtungen zur Buchführung und zu Erklärungen, sowie die diesbezügliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten; die Durchführung wirtschaftlicher Prüfungen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere die Prüfungen des Jahresabschlusses von Unternehmungen sowie freiwillige Sonderprüfungen bei Unternehmen aller Rechtsformen; die Erstellung betriebswirtschaftlicher
Gutachten; die treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens.