Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Planungsleistungen und Generalplanungsleistungen im Bauwesen, sowie die wissenschaftliche Beschäftigung mit Techniken des Planens und Bauens, ferner die Wahrnehmung freischaffener Berufsaufgaben gemäß den §§ 1 und 2 ABKG. Der Gegenstand des Unternehmens entspricht im wesentlichen der Firmierung genannten Berufsbezeichnung. Die Gesellschaft beachtet bei der Berufsausübung die geltenden Berufspflichten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen sowie Projektentwicklungs- und Betriebsgesellschaften sowie Immobilien-KG's beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Für Immobilien-KG's, an denen sich die Gesellschaft beteiligt, ist die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechen ausgeschlossen.