Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von anderen Unternehmen bei der Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital, bei der Eingehung und dem Verkauf von Beteiligungen sowie sonstigen Unternehmensverbindungen. Hierzu gehört auch die Beratung, Errichtung sowie die Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften. Eingeschlossen sind gegebenenfalls auch Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO, jedoch nicht die Rechts- und Steuerberatung.