Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Deutschland, deren Entwicklung, Verwaltung, Vermietung, Bewirtschaftung und Bebauung; Geschäfte, die einer Genehmigung gem. § 34 c GewO bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen; die Verwaltung eigenen Vermögens.