Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jedweder Art, die Übernahme der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften und/oder Gesellschaften jedweder Art, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie sämtliche mit diesen Geschäftszwecken zusammenhängende Geschäfte mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.