Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und Wohn- und Gewerbehäusern, deren Vermietung, Verpachtung und Bebauung sowie auch die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner die Erbringung von Bauleistungen im Bauhandgewerbe und Baugewerbe, insbesondere Holz- und Bautenschutz, Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Parkett- und Estricharbeiten, Bautrocknungsarbeiten, Beton-Schneide und Trockenbauarbeiten, Einbau von genormten Teilen sowie der Handel mit Baustoffen sowie der Im- und Export.