Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften sowie damit jeweils verbundene Geschäftsführungs- und Beratungsdienstleistungen; die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen im E-Commerce Bereich und das Halten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, auf eigene oder fremde Rechnung, insbesondere auf Grundlage von Treuhandverhältnissen. Sämtliche Tätigkeiten dürfen nur in dem Umfang durchgeführt werden, sofern hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.