Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener und fremder Immobilien, die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften sowie die dazugehörigen genehmigungspflichtigen Dienstleistungen unter Einschluss von § 34c GewO. An- und Verkauf von Computern, Handy, Hardware, Software, sowie die Entwicklung von Software und die Vermarktung von Computern.