Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Mitarbeitern anderer Beratungsunternehmen, freiberuflichen Beratern sowie selbständige Gewerbetreibende an andere Unternehmen, insbesondere für Projekte aus dem Bereich Finanzdienstleistung. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft selbst finanzwirtschaftliche, versicherungsmathematische und betriebswirtschaftliche Beratung von Banken, Versicherungsgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften sowie bei den Banken, Versicherungsgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften branchenverwandten Vertriebs- und Servicegesellschaften.