Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bildungsinstituts für Gestaltungstherapie/klinische Kunsttherapie. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung und die Weiterentwicklung des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Gestaltungstherapie/klinische Kunsttherapíe in Kooperation mit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin oder anderen Bildungseinrichtungen; Angebote von Supervision und künstlerisch-gestaltungstherapeutischer Selbsterfahrung, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Gestaltungstherapie/klinische Kunsttherapie in Kooperation mit der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin oder anderen Bildungseinrichtungen.