Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Medienleistungen der Gattung Zeitungswerbung/Print, um diese als eine effektive Werbemaßnahme in der digitalen Ökonomie zu etablieren, und das mittel- oder langfristige Halten von Beteiligungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die als Gegenleistung für die Medienleistungen gewährt wurden, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG, dem KAGB oder ähnlicher Rechtsvorschriften bedürfen.