Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unterstützung von Menschen, die neben der pflegerischen Versorgung insbesondere Betreuungs- und Entlastungsleistungen wünschen bzw. darauf angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch haushaltsnahe Dienstleistungen, sogenannte Entlastungsangebote, Haus- und Familienpflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote, sonstige soziale Dienste sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen erfüllt. Es werden Leistungen nach § 124 SGB XI, ggf. als Einrichtung nach § 125 SGB XI, erbracht. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und sozialen Netzwerken statt.