Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Nahrungsmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Getränken; Herstellung von Nahrungsmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Getränken; Betreiben eines oder mehrerer Cafés bzw. vergleichbarer Verkaufsstätten.