Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Verwaltung, Erwerb und Veräußerung von Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht im Namen und nicht auf Rechnung Dritter;
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation, Führung und Strukturierung von Unternehmen mit der Planung und Ausführung von wirtschaftlichen Projekten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht im Namen und nicht auf Rechnung Dritter;
Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere auch Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.