Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und anderen Vermögensarten, und zwar im eigenen
Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, die Vermittlung von Beteiligungen und sonstigen Vermögensanlagen, die Vermittlung von Finanzierungen und die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, soweit diese keiner Erlaubnis bedürfen, sowie die Übernahme von Managementaufgaben für Dritte.