Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, dazu gehören der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundsdtücken zum langfristigen Verbleib, die Bebauung von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Grundstücksteilen an Dritte zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken, die Beteiligung an anderen und die Kooperation mit anderen Grundsdtücksverwaltungsunternehmen.