Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften nach § 34 c GewO und § 32 KWG sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften; die Erstellung von Publikationen in Form von Magazinen, Blogs und Büchern, multimedial / online und Print, die Entwicklung und Bereitstellung von Online-Dienstleistungen im Bereich des Social-Networking; die Beratung und Entwicklung bezüglich digitaler Strategien bei Aufbau und Optimierung von Internetpräsenzen, Design und Entwicklung bzw. Programmierung von Online Präsenzen im World Wide Web und deren Optimierung und Vermarktung