Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Der Betrieb von Gaststätten nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis. Der An- und Verkauf von Gaststättenbetrieben. Der An- und Verkauf von Immobilien und die Verwaltung eigener Immobilien. (2) Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.