Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Personen und Unternehmen in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausgenommen in Steuer- und Rechtsfragen sowie die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für diese. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte ausüben, die diesen Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind, soweit hierfür nicht eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder § 34 c GewO erforderlich ist.