Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Erbbaurechten, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und Geschäftsführung eigener und fremder Unternehmen, eingeschlossen die Übernahme der persönlichen Haftung. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten nach dem KWG.