Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme und Durchführung von erlaubnisfreien Verwaltungsarbeiten, wie zum Beispiel Aktenführung, Unterstützung bei Anträgen, vornehmlich bei Bildungseinrichtungen; Erstellung von Lohn/Gehaltsnachweisen sowie Führung von Personaldaten, inklusive der Erstellung und Übermittlung von üblichen Bescheinigungen (wie zum Beispiel Beitragsnachweis, Erstattungsanträge); Buchen laufender Lohn- und Geschäftsvorfälle; Vorbereitung und Durchführung von Schulungen im gewerblichen Bereich; Vermietung von Schulungsräumen; Beratung und Betreuung im Bereich des Bildungsmanagements von Bildungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben.