Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung und Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Unternehmensberatungsleistungen einschließlich dem Anbieten von Schulungen und Seminaren. Vermittlung von Geschäftskontakten und Kooperationen im In- und Ausland, soweit sie keiner sonderrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegt. Erbringung von Logistikdienstleistungen, insbesondere der Verladung und Lagerung von Waren. Erbringung von Baudienstleistungen. Handel mit Baumaterialien, Holz und Holzwerkstoffen. Handel mit Kraftstoffen, insbesondere Brennöl und Biokraftstoffe. Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Konsummilch, Werkmilch und Erzeugnissen auf Milchbasis. Erbringung von Reparaturleistungen für Kraftfahrzeuge. Personalvermittlung. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.