Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Vermittlung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien (Share und Asset Deals), die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen in Bezug auf Immobilien und Immobilientransaktionen, sowie die Beratung internationaler Investoren, allesamt sowohl im In- und Ausland. Nach § 34e GewO oder KWG genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.