Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der gewerbsmäßige Betrieb einer Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten, ferner der Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Vermietung/Verpachtung sowie Verwaltung von Immobilien auch zum Zwecke der Nutzung im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Im Immobilienbereich ausgenommen sind solche Geschäftstätigkeiten, die nach den handwerksrechtlichen und sonstigen Bestimmungen durch die Behörden oder Organisationen genehmigungspflichtig sind.