Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Lizenzierung IT-gestützter interaktiver und audiovisueller Anwendungen und Inhalte für Unternehmen, Institutionen und Endverbraucher sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen insbesondere für den Bildungssektor und die Medienbranche. Ferner: Die Herstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Medienproduktionen aller Art.