Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung bei der Analyse und dem Management von Rohstoffpreisrisiken. Das heißt insbesondere Hilfestellung bei der Identifizierung aller Risikofaktoren, die das Geschäftsergebnis beeinflussen könnten und die direkt oder indirekt mit Rohstoffpreisrisiken im Bezug stehen. Beratung bei der Implementierung von (Handels-) Strategien um diese Risiken zu bewältigen sowie bei dem Entwurf und der Erzeugung der benötigten analytischen Computersysteme. Bei Bedarf Beteiligung an der Programmierung dieser Computersysteme oder Bereitstellung für die Kunden. Des Weiteren - ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte - der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen der Gesellschaft an anderen Unternehmen und Gesellschaften und das Erbringen von Dienstleistungen und Geschäftsleitungsfunktionen für solche Unternehmen oder Gesellschaften.