Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen oder an solche Unternehmungen, an denen die Gesellschafter mittelbar oder unmittelbar Kapitalbeteiligungen halten, insbesondere Immobilien- und sonstige Vermögensverwaltungen, Erstellung von Abrechnungen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Tätigkeiten im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, allgemeine Verwaltung von Beteiligungen und Immobilien sowie Hausverwaltung