Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften, der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Grundvermögen sowie die Baubetreuung, Bauträgertätigkeit einschließlich kompletter Abwicklung gem. § 34 c Gewerbeordnung; Vermittlung von Immobiliengeschäften und Grundstücksvermittlung sowie sämtliche direkt und indirekt damit verbundene Tätigkeiten und Geschäfte.