Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung im Bauhaupt- und -nebengewerk, Bauplanung und Bauüberwachung, Wohnungs- und Geschäftshausbau, Bauleistungen für Industrie und Industrieanlagen, Beratungsleistungen im Bauhaupt- und -nebengewerk und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Erwerb, Entwicklung, Vermietung, Verwaltung und Verkauf von Grundstücken und Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, insbesondere als Gesellschafter und Komplementärgesellschaft, deren Vertretung und Geschäftsführung.