Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf, die Anpachtung und Verpachtung, die Anmietung und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden sowie deren Verwaltung; der Betrieb von Hotels, Kinder-, Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen sowie von gastronomischen Betrieben; die Förderung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere durch den Erwerb von Beteiligungen, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Nutzungsüberlassung von Anlagegütern; die Forschung, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Systemen der Fertigungs-, Verfahrens- und Informationstechnik; die Handelstätigkeit im Bereich des immateriellen Wissenserwerbs und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.