Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Baugewerbe aller Art (Hoch- und Tiefbau), Tätigkeiten nach der Makler- und Bauträgerverordnung, sowie Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung, als wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben und als Baubetreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung.