Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien und von Beteiligungen an Gesellschaften sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als auch im fremden Namen und für Rechnung Dritter sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender, geschäftsführender Gesellschafter (Komplementär) an Kommanditgesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß KWG werden nicht ausgeübt