Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, deren Gegenstand die Entwicklung von Immobilienobjekten jeder Art sowie der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken, deren Gebrauchsüberlassung an Dritte, Verwaltung und Verwertung im eigenen Namen ist.