Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, der Handel mit und die Vermittlung von sonstigen Gütern, soweit hierzu keine öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse erforderlich sind, die Gestaltung und der Vertrieb von Marketingmaßnahmen und -mitteln und die Verwaltung eigenen Vermögens.