Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, von denen mindestens einer zur Alleinvertretung ermächtigt ist. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind weitere Geschäftsführer bestellt, die nicht zur Alleinvertretung ermächtigt wurden, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Erziehung, der Bildung (einschließlich der beruflichen Bildung und der Fort- und Weiterbildung) sowie der Jugendhilfe. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die materielle und immaterielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die einen oder mehrere der oben genannten Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft fördert dabei die in Satz l genannten steuerbegünstigten Körperschaften auch dadurch, dass sie ihnen selbst errichtete, erworbene, gepachtete oder angemietete Räumlichkeiten (insbesondere Kindertagesstätten und Jugendhilfeeinrichtungen) zu deren Satzungserfüllung und zu deren eigener Nutzung entgeltlich zur Verfügung stellt. Die Entgelte überschreiten dabei nicht diejeweils kalkulierte Kostenmiete. Die Gesellschaft ist Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Sie kann zur Erfüllung ihrer Zwecke auch selbst operativ tätig werden. Dabei verfolgt sie durch Grundlagen Bildungsveranstaltungen sozialer Arbeit im ihren Satzungszweck Bildung insbesondere (Workshops, Seminare, Tagungen) zu den Satzungsbereich der Gesellschaft ihren Satzungszweck Erziehung insbesondere durch zirkuspädagogische Angebote (spielerische Vermittlung von Bewegungsabläufen, Schulung von Kraft, Koordination, Beweglichkeit und Kondition, Kinderzirkus).