Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und Vermarktung von Medieninhalten und Software sowie die Entwicklung und die Vermarktung von Internet-Plattformen für die Zielgruppe Unternehmen und Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbständige, jeweils insbesondere aber nicht ausschließlich für Medieninhalte im Zusammenhang mit dem Unternehmensmanagement, Unternehmenssoftware und der kaufmännischen Führung eines Unternehmens und den damit verbundenen Geschäften, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.