Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, die Bebauung und der Vertrieb von Grundstücken, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach § 34 c GewO, das Halten von eigenem Grundbesitz, die Anmietung und Weitervermietung von Gewerberäumen, der Kauf und Verkauf von Rohbauhäusern in traditioneller Bauweise und Holzbauweise sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin in Personengesellschaften.