Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die unabhängige Beratung und Betreuung in Immobilien- und Anlageangelegenheiten, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem Bankenaufsichtsrecht bedürfen; der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen; die Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume oder Darlehen (§ 34c GewO).