Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb und der Verkauf, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter
b) die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte
c) die Beratung, Organisation, Vermarktung und Realisierung von in- und ausländischen Internet- und Technologieprojekten und deren Webseiten, insbesondere der Aufbau von Internetportalen und deren Kommerzialisierung sowie die Entwicklung neuer Lösungen in diesem Zusammenhang
d) die Verwaltung eigenen Vermögens.