Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, die Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Vermietung, Verpachtung, sonstige Nutzung und Verwaltung sowie Veräußerung von eigenen und fremden Grundstücken und Grundstückszubehör einschließlich grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden und baulichen Anlagen sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c der Gewerbeordnung werden nicht durchgeführt.