Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Optik-Fachgeschäfts nebst den damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere Verkauf, Herstellung, Reparatur und Vertrieb von Brillen, Kontaktlinsen und optischen Artikeln sowie das Schleifen von optischen Linsen, die Messung von Sehstärken, auch über eine Internetplattform, einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten; Groß- und Einzelhandel mit auf das Optikgeschäft bezogenen Produkten, wie Brillenfassungen, Kontaktlinsen etc. und der Betrieb einer entsprechenden Handelsagentur, auch über eine Internetplattform, einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.