Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend dem Steuerberatungsgesetz.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Sie kann Zweigniederlassungen gründen, erhalten und veräußern, sowie alle Handlungen vornehmen, welche geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar zu fördern,soweit dies nach den berufsrechtlichen Grundsätzen zulässig ist.