Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
- Wohnungen zu kaufen, zu renovieren und zu verkaufen;
- Grundstücke zu erwerben und zu bebauen;
- Restaurantbetriebe, Imbisse, Cafes und Reisebüros zu eröffnen und zu betreiben;
- Das Betreiben von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.
- Der Export und Import von neuen und gebrauchten Waren aller Art, deren Handel erlaubt ist und keine Genehmigung erfordert (z. B. Maschinen aller Art, Autos, Spielsachen).
- Vermittlung von Krankenhausaufenthalten und Behandlungen von ausländischen Personen in deutschen Krankenhäusern.
- Das Organisieren und Ausrichten von Veranstaltungen, Festen und Konzerten.
- Dienstleistungen aller Art, die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.