Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen sowie die Unternehmensberatung. Erbringung von Dienstleistungen im Bereich IT Technologie und Digitalisierung als auch Vermittlung von Aufträgen, sofern dafür keine Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im ln- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten.