Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Verwaltung, Vermietung und Vermittlung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Miet- und Geschäftshäusern sowie Industriebauten;
b) der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken;
c) die Erstellung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Fertighäusern;
d) die Erstellung von Miet- und Geschäftshäusern sowie Industriebauten;
e) die Finanzierungsvermittlung in den zu a) bis d) genannten Fällen;
f) die Anlageberatung;
g) die Versicherungsvermittlung;
h) die Vermittlung, Vermarktung und der Verkauf von Booten